AKTUELLES
September 2023
ENTWURFSSTUDIE
Ökologische Wohnbausiedlung am Rand von Hamburg

Am Rand von Hamburg haben wir eine erste Entwurfsstudie vorgelegt, bei der wir ökologische und wohngesunde Häuser nach baubiologischen Richtlinien entworfen haben.
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Die Hamburger Wohnbausiedlung orientiert sich an den neuen Klimaschutzzielen der Hansestadt, wobei Solar- und Gründächer vorgesehen sind.
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Am 29. August 2023 hat der Hamburger Senat einen Entwurf des Klimaschutzstärkungsgesetzes beschlossen. Durch die Novellierung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes als Teil des Klimastärkungsgesetzes sind u.a. die neuen Hamburger Klimaschutzziele gesetzlich verankert und neue Pflichten zu Solar- und Gründächern enthalten.
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Die ökologische Wohnbausiedlung mit gemeinschaftlichen Nutzgärten orientiert sich an C2C-inspirierten Gebäuden, was sich dadurch auszeichnet, dass sie definierte Elemente enthalten, die einen Mehrwert schaffen, Innovation und Lebensfreude fördern. Alle eingesetzten Materialien sind nach Möglichkeit demontierbar und recycelbar, die Gebäude nutzen erneuerbare Energien, verbessern die Qualität der Luft und des Wassers messbar und erhöhen die Biodiversität. Darüber hinaus erfüllen sie lebensverbessernde Funktionen, indem sie beispielsweise die Gesundheit der Menschen fördern, die in ihnen leben und arbeiten.
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Einen Mehrwert für alle Beteiligten zu schaffen ist das oberste Ziel des ökologischen Bauens.
Dabei geht es über die reine Funktion des Gebäudes als Aufenthaltsort und Schutz für die heutige Generation hinaus. Denn im Idealfall hat das Gebäude über Generationen einen positiven Einfluss auf die Menschen und trägt dazu bei, wertvolle Ressourcen in Kreisläufen zu halten.
Eine wesentliche Rolle des ökologischen Bauens, nimmt auch die Materialgesundheit ein. Denn die Gebäude und deren Materialien sind so ausgewählt, dass der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt Vorrang hat.
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Was ist das Besondere am ökologischen Bauen?
März 2023
KfW-Programm klimafreundlicher Neubau (KFN) startet zum 1.März 2023
Das KfW-Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau (KFN)" ist offen für alle Antragsteller. Antragsberechtigt sind neben privaten Bauherren auch Investoren und Käufer von neu gebauten Häusern bzw. Wohnungen.
Was genau wird gefördert
Gefördert werden sowohl Neubau als auch der Ersterwerb von Gebäuden, die den energetischen Standards eines Effizienzhauses 40 für Neubauten erfüllen.
Des Weiteren müssen die Anforderungen der "Treibhausgas-Emissionen im Gebäudezyklus für den Neubau" des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreicht werden.
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Gefördert werden zwei Standards: Klimafreundliches Wohngebäude und und klimafreundliches Wohngebäude mit QNG.
Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?
Klimafreundliches Wohngebäude:
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Optimierung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus und durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie Einbindung erneuerbarer Energien
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Standard Effizienzhaus 40 (EH 40)
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keine Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse
Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG:
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Das Gebäude verfügt zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG PLUS) oder PREMIUM (QNG PREMIUM).
Wie hoch ist die Förderung?
Es werden Wohngebäude bis zu 100% der förderfähigen Kosten finanziert, maximal aber
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Klimafreundliches Wohngebäude bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
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Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.
Für die Beantragung und Baubegleitung ist ein Energieeffizient-Experte verpflichtend.
Für die Förderstufe klimafreundliches Wohngebäude mit QNG muss darüber hinaus eine QNG-Zertifizierungsstelle und ein QNG-Nachhaltigkeits-Berater einbezogen werden.
Weiterführende Informationen unter:
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Hinsichtlich des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude kontinuierlich weiter. Die aktuelle "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" gilt nach dem Gebäudeenergiegesetz
für alle Wohngebäude, z.B. Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime.
Für alle Nichtwohngebäude, z.B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser.
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Näheres unter folgenden Link:
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https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/