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AKTUELLES

Entwurfsstudie - Ökologische Wohnbausiedlung

Entwurfsstudie P15-01_edited.jpg

Bei dieser Entwurfsstudie hat MULZER ARCHITEKTUR ökologische und wohngesunde Häuser nach baubiologischen Richtlinien entworfen. 

Die Wohnbausiedlung orientiert sich an den neuen Hamburger Klimaschutzzielen. Durch die Novellierung der Hamburgischen Klimaschutzziele geht das Klimaschutzstärkungsgesetz hervor, welches neue Pflichten zu Solar- und Gründächern enthält. 

März 2023

KfW-Programm klimafreundlicher Neubau (KFN) startet zum 1.März 2023

Das KfW-Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau (KFN)" ist offen für alle Antragsteller. Antragsberechtigt sind neben privaten Bauherren auch Investoren und Käufer von neu gebauten Häusern bzw. Wohnungen. 

Was genau wird gefördert

Gefördert werden sowohl Neubau als auch der Ersterwerb von Gebäuden, die den energetischen Standards eines Effizienzhauses 40 für Neubauten erfüllen.

Des Weiteren müssen die Anforderungen der "Treibhausgas-Emissionen im Gebäudezyklus für den Neubau" des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreicht werden.

Gefördert werden zwei Standards: Klimafreundliches Wohngebäude und und klimafreundliches Wohngebäude mit QNG. 

Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?

Klimafreundliches Wohngebäude:

  • Optimierung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus und durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie Einbindung erneuerbarer Energien

  • Standard Effizienzhaus 40 (EH 40)

  • keine Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse

Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG:

  • Das Gebäude verfügt zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG PLUS) oder PREMIUM (QNG PREMIUM).

Wie hoch ist die Förderung?

Es werden Wohngebäude bis zu 100% der förderfähigen Kosten finanziert, maximal aber

  • Klimafreundliches Wohngebäude bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit

  • Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Für die Beantragung und Baubegleitung ist ein Energieeffizient-Experte verpflichtend.

Für die Förderstufe klimafreundliches Wohngebäude mit QNG muss darüber hinaus eine QNG-Zertifizierungsstelle und ein QNG-Nachhaltigkeits-Berater einbezogen werden.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Hinsichtlich des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude kontinuierlich weiter. Die aktuelle "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" gilt nach dem Gebäudeenergiegesetz

für alle Wohngebäude, z.B. Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime.

Für alle Nichtwohngebäude, z.B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser.

Näheres unter folgenden Link:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/

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